31.05.2022 – Kategorie: Förderung & Recht

Förderung für E-Autos: Deshalb sind Elektrofahrzeuge zurzeit so begehrt

Mehr Förderung als in 2022 wird es für beim Neukauf eines Elektroautos wohl nie mehr geben. Bis zu 9.000 Euro können Autokäufer sparen, wenn sie ihr Fahrzeug noch in diesem Jahr zulassen.

Geld vom Staat plus genauso viel Geld vom Hersteller: Nach diesem „Dopplungs-Prinzip“ wird der Neukauf von „echten“ Elektroautos, d.h. von solchen, die – entweder mit Batterie oder mit Wasserstoff – wirklich „verbrennungsfrei“ fahren, schon seit Jahren von der Bundesregierung und der Automobilindustrie gefördert. 3.000 Euro vom Staat, weitere 3.000 Euro vom Hersteller – insgesamt 6.000 Euro konnten Kaufinteressenten beim Neukauf eines Mittelklasse-E-Autos vom Listenpreis abziehen. Dieses Angebot sollte Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Vereinen und Organisationen sowie lokalen Behörden den Umstieg auf die – im Grundpreis ja deutlich teureren – elektrisch angetriebene Gefährte schmackhaft machen.

Seit die Bundesregierung im Juni 2020 den „Umweltbonus“, d.h. den staatlichen Anteil an der Kaufprämie für neue E-Autos, von 3.000 auf 6.000 Euro verdoppelt hat, können Autokäufer mit einem echten Kostenausgleich rechnen, wenn sie sich statt eines Verbrenners ein E-Fahrzeug leisten: 6.000 Euro vom Bund + 3.000 Euro vom Hersteller – macht zusammen bis zu 9.000 Euro als Förderung für E-Autos.

Die Sonderprämie, von der Politik „Innovationsbonus“ genannt, läuft allerdings zum Ende des Jahres 2022 wieder aus. Der Staat, so hat es die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, fährt ab 2023 seine Förderung wieder auf die „Normalhöhe“ von 3.000 Euro zurück. Ab Januar 2023 reduziert sich damit der maximale Fördersatz auf die vorher schon gültigen 6.000 Euro.

Hier die wichtigsten Details zur Förderung, wie sie aktuell gültig ist:

Was wird gefördert?

Kauf und Leasing von Elektroautos

Bis Ende 2025 fördern Bundesregierung und Autoindustrie gemeinsam den Neukauf (und das Leasing!) jedes Elektroautos, dessen offizieller Verkaufspreis nicht höher liegt als 40.000 Euro, mit 6.000 Euro Kaufprämie. 3.000 Euro übernimmt der jeweilige Fahrzeughersteller (nicht der Händler!). Die „zweiten 3.000“ können E-Auto-Käuferinnen und -Käufer beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, einer nachgeordneten Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums.

Als „Elektroauto“ im Sinne der Förderregeln des Bundes gelten dabei …

  • rein batterie-elektrische Fahrzeuge (keine „mild hybrids“)
  • von außen aufladbare Batteriefahrzeuge („Plugin-Hybride“ der Kfz-Klassen M1 oder N1)
  • Autos mit Brennstoffzelle, die mit mit dem CO2-freiem Kraftstoff Wasserstoff betrieben werden.

Alle Detailinfos und Antragsformulare finden Sie auf der Website der BAFA. Nur die Infos dort haben juristische Aussagekraft. 

Unverzichtbare Lektüre für alle, die beim E-Auto-Kauf auf Nummer Sicher gehen wollen: das BAFA-Merkblatt mit den aktuell gültigen Förderbestimmungen.

Wie wird gefördert?

Hier ein Überblick über die wichtigsten Infos zur Förderung, wie sie aktuell gültig ist:

Bis Ende des Jahres 2022 legt der Bund auf jedes neu gekaufte E-Auto noch zusätzlich den „Innovationsbonus“ drauf – d.h. nochmal 3.000 Euro. Diese Zusatzförderung läuft am 31.12.2022 aus.

Wichtig für alle Interessenten: Die Förderung kann erst beantragt werden, wenn der Käufer das Auto bereits erstanden und zugelassen hat. Ab dem Tag der Zulassung hat der neue Besitzer ein Jahr lang Zeit für seinen BAFA-Antrag. Wer also ein Auto bestellt, das in diesem Jahr nicht mehr geliefert und erstzugelassen werden kann, bekommt den „Innovationsbonus“ nicht.

Die BAFA führt eine „Liste der förderfähigen Fahrzeuge“. Nur für E-Autos, die auf dieser Liste stehen, kann der Käufer die staatliche Förderung beantragen.

Die „Bibel“ der Förderung für E-Autos in Deutschland ist die aktuelle BAFA-Liste. Sie enthält alle Autos, auf die sich das staatliche Förderangebot erstreckt – inklusive der Fördersumme pro Fahrzeug.

Förderung abhängig vom Kaufpreis

In einer klaren Dreier-Staffelung ist die Förderung für E-Autos abhängig vom Kaufpreis:

  • Für Autos mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro gilt der „Förder-Höchstsatz“ – mit vollem Umwelt- und Innovationsbonus plus dem Hersteller-Anteil (maximal 9.000 Euro)
  • Fahrzeuge, die 40.000 Euro bis 65.000 Euro kosten, unterliegen leicht verminderten Fördersätze – Details siehe BAFA-Merkblatt.
  • Autos mit einem Kaufpreis über 65.000 Euro fallen aus der Förderung von vornherein raus.

Förderung gebrauchter E-Fahrzeuge

Die Förderung für E-Autos erstreckt sich auch auf elektrische Gebrauchtfahrzeuge, die nicht später als im November 2019 erstmals zugelassen worden sind. Bei ihnen entfällt natürlich der Herstelleranteil – der wurde ja schon beim Neukauf fällig. Die staatliche Förderung für „Gebrauchte“ liegt 2022 bei maximal 5.000 Euro. Die Erstzulassung muss nicht in Deutschland erfolgt sein. Es gelten im Detail eine Vielzahl von Einschränkungen, die alle im BAFA-Merkblatt aufgeführt sind.

Kombinierte Nutzung mehrerer Förderprogramme ist möglich

Das BAFA-Merkblatt enthält eine Auflistung von Förderungsmaßnahmen, die sich mit den staatlichen Kaufprämien kombinieren lassen. Dazu gehört auch eine Maßnahme, die speziell für E-Auto-Interessenten in Unternehmen, Organisationen und Behörden wichtig sein kann: die Treibhausgas-Minderungsquote, auch THG-Prämie genannt.

Mit dieser Prämie will der Gesetzgeber ganz allgemein die Emissionen von Treibhausgasen im Verkehrssektor reduzieren. Ab 2022 können professionelle E-Auto-Nutzer die THG-Quote entweder dazu nutzen, den Gesamt-CO2-Ausstoß in ihrer eigenen Flotte zu mindern. Oder sie können Geld damit verdienen, dass sie ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und diese Zertifikate an quotenpflichtige Unternehmen aller Art verkaufen. Gegen einen Anteil an der Prämie übernehmen sogenannte THG-Anbieter den entstehenden Verwaltungsaufwand – ähnlich wie Immobilienmakler bei der Wohungsvermietung.

Lukrative Steuervorteile ergänzen die Förderung für E-Autos

Alle E-Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind in Deutschland grundsätzlich von der KFZ-Steuer befreit – bis Ende Dezember 2030. Diese Befreiung gilt allerdings nur für „reine Elektroautos“ – also für solche mit ausschließlichem Batterie- oder mit Wasserstoffantrieb. Die Besitzer von Plugin-Hybriden zahlen ihre Kfz-Steuer wie alle Nutzer von Autos mit Benzin- oder Dieselantrieb auch.

Damit nicht genug: Wie vielfach zu hören, plant die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP in ihrem „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“ ab dem nächsten Jahr eine Sonderabschreibung für E-Autos. Unternehmen sollen den Kauf von voll-elektrischen Fahrzeugen also per Sonderabschreibung (Afa) besser, d.h. vor allem schneller von der Steuer absetzen können. „Die Kraftfahrzeugsteuer sollte in den nächsten Jahren stärker am Emissionsausstoß ausgerichtet sein, um eine stärkere Fokussierung hin zu emissionsfreien Modellen zu erzielen“, heißt es in dem derzeit kursierenden Entwurf des Programms.

Aufmacherfoto: Adobe Stock


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